8. Eindämmungsverordnung vom 15.09.2020

16.09.2020

Liebe Eltern,

am 17. September 2020 tritt nunmehr die Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus in Kraft. Den Text dieser 8. Eindämmungsverordnung gebe ich Ihnen in der Anlage zur Kenntnis. Für den Schulbetrieb gilt weiter der Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie vom 21. August 2020. Hierzu erlaube ich mir auf § 11 Abs. 3 Satz 3 der 8. Eindämmungsordnung zu verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

S. Brigant

Rektorin