Notbetreuung

08.01.2021

Sehr geehrte Eltern,

da zu diesem Zeitpunkt noch keine neuen Informationen zur Notbetreuung vorliegen, entscheiden wir und die Stadt Falkenstein/Harz auf der Grundlage der 9. Eindämmungsverordnung vom 15.12.2020.

Positiv beschiedene Anträge auf das Recht einer Notbetreuung behalten ihre Gültigkeit bis die Parameter der zu erwartenden 10. Eindämmungsverordnung klar definiert sind.

Wenn Ihr Kind den Hort besucht ist die einmalige Antragstellung auf Notbetreuung bei der Stadt Falkenstein/Harz, Ansprechpartnerin Frau Cosmus ausreichend. Eltern von Kindern, die den Hort nicht besuchen, stellen den Antrag bei der Schule.

Die Notbetreuung in der Schule ist ab 11.01.2021 in der Zeit von 7.30 bis 13.00 Uhr eingerichtet. Denken Sie daran, Ihrem Kind für Zeit der Notbetreuung das Arbeitsmaterial mitzugeben.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

 

Sandra Brigant

Rektorin

 

!!!Dieser Brief wurde allen Eltern per E-Mail zugesandt. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, senden Sie uns bitte umgehend ihre aktuelle E-Mail-Adresse!!!!