Notbetreuung - Stand. 11.01.2021

11.01.2021

Sehr geehrte Eltern,

 

anbei finden Sie die aktuell gültige 9. Eindämmungsverordnung mit der 2. Änderungsverordnung zur 9. SARS-CoV2 sowie das Formular zur Beantragung der Notbetreuung für Ihr Kind.

Sollte Ihr Kind den Hort besuchen, stellen Sie den Antrag dann bitte einmalig bei der Stadt. Die Genehmigung gilt dann auch für die Schule. Ansonsten stellen Sie den Antrag über die Schule.

Um eine Notbetreuung nach den Auflagen des derzeit geltenden CORONA Hygienerahmenplans umsetzen zu können, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, an welchen Tagen Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nimmt. Eine Tabelle finden Sie im Anhang.

Da Schule und Kollegium zeitversetzt arbeiten möchte ich Sie bitten, täglich mehrmals in Ihr E-Mail Postfach und auf unsere Homepage zu schauen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

S. Brigant

Rektorin