vorbehaltliche Hinweise zum Schulunterricht an Grundschulen ab 15.02.21
03.02.2021
Vorbehaltliche Hinweise zum Schulunterricht an Grundschulen ab 15. Februar 2021
Die Fortschreibung der Maßnahmen erfolgt zwischen dem 8. und 10. Februar 2021. Aus diesem Grund gelten die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen unter Vorbehalt:
Schulbetrieb in der Grundschule nach den Winterferien:
- derzeitige Struktur gilt bis Ende der 8. KW (28.02.2021)
- Ist die 7-Tages-Inzidenz im Zeitraum 22.-26.02.2021 unter 200 gilt folgendes:
- ab 01.03.2021 -> Präsenzunterricht unter Befreiung von Präsenzpflicht
- feste Lerngruppen
- keine Notbetreuung oder Distanzunterricht
- Ist die Tagesinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen unter 50 gilt folgendes:
- Aufnahme des Regelbetriebs
Wiederholung / freiwillige Wiederholung
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.01.2021:
- aktuell besuchter Schuljahrgang kann ohne Anrechnung auf die Verweildauer wiederholt werden
- Sachsen-Anhalt wird die erforderlichen Änderungen der Rechtsvorschriften einleiten
Zentrale Vergleichsarbeiten (Schuljahrgang 3) -> nicht verpflichtend im Schuljahr 2020/2021
Zentrale Klassenarbeiten (Schuljahrgang 4) -> Entscheidung erfolgt zum späteren Zeitpunkt
(Quelle: Schulleiterbrief vom 02.02.2021, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt)