Information Schulbetrieb ab 01.03.2021 - Teil 2
23.02.2021
Nach dem Rahmenplan-HIA-Schule im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie
(Stand: 22.02.2021)
In der Zusammenfassung ergeben sich folgende Punkte im Schulbetrieb ab 01.03.2021:
- regionales Infektionsgeschehen gibt Art des Schulbetriebs vor
- ab 01. März gilt für die Grundschulen:
- 7-Tages-Inzidenz unter 200 pro 100 000 Einwohner eines Landkreises: Präsenzunterricht in Grund- und Förderschulen unter Befreiung von der Präsenzpflicht (kein Distanzunterricht)
- Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht verpflichtend (Entscheidung treffen die Personensorgeberechtigten)
- Unterricht in festen Lerngruppen
- auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m kann verzichtet werden
- Tragen einer Alltagsmaske dort, wo der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann (ausgenommen während des Unterrichts)
- Ausstattung der Schüler*innen mit Alltagsmasken ist durch die Personensorgeberechtigten sicherzustellen
- Einschränkungen:
- Schulsport und Schwimmunterricht dürfen nicht durchgeführt werden
- kein Singen in geschlossenen Räumen
- außerunterrichtliche Schulveranstaltungen finden bis auf Weiteres nicht als Präsenzveranstaltungen statt
- schulfremde Personen müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- Vorschriften zum Einhalten der Mindestabstände und Nutzung der Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln richten sich nach der aktuellen Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- ab 16.02.2021: Angebot einer schulpsychologischen Beratungshotline durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt
- für Eltern und Schüler*innen, die Gesprächs- und Beratungsbedarf haben (Lernmotivation, Lernstruktur, Ängste und Probleme, …)
- Dienstag-Donnerstag von 9-12 Uhr und 15-17 Uhr sowie freitags von 9-12 Uhr
Magdeburg: 0391/567-5850; Halle: 0345/514-1522