Information Schulbetrieb ab 01.03.2021 - Teil 2

23.02.2021

Nach dem Rahmenplan-HIA-Schule im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie

(Stand: 22.02.2021)

In der Zusammenfassung ergeben sich folgende Punkte im Schulbetrieb ab 01.03.2021:

 

  • regionales Infektionsgeschehen gibt Art des Schulbetriebs vor
  • ab 01. März gilt für die Grundschulen:  
    • 7-Tages-Inzidenz unter 200 pro 100 000 Einwohner eines Landkreises: Präsenzunterricht in Grund- und Förderschulen unter Befreiung von der Präsenzpflicht (kein Distanzunterricht)
    • Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht verpflichtend (Entscheidung treffen die Personensorgeberechtigten)
    • Unterricht in festen Lerngruppen
    • auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m kann verzichtet werden
    • Tragen einer Alltagsmaske dort, wo der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann (ausgenommen während des Unterrichts)
    • Ausstattung der Schüler*innen mit Alltagsmasken ist durch die Personensorgeberechtigten sicherzustellen
    • Einschränkungen:
      • Schulsport und Schwimmunterricht dürfen nicht durchgeführt werden
      • kein Singen in geschlossenen Räumen
      • außerunterrichtliche Schulveranstaltungen finden bis auf Weiteres nicht als Präsenzveranstaltungen statt
    • schulfremde Personen müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
    • Vorschriften zum Einhalten der Mindestabstände und Nutzung der Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln richten sich nach der aktuellen Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
    • ab 16.02.2021: Angebot einer schulpsychologischen Beratungshotline durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt
      • für Eltern und Schüler*innen, die Gesprächs- und Beratungsbedarf haben (Lernmotivation, Lernstruktur, Ängste und Probleme, …)
      • Dienstag-Donnerstag von 9-12 Uhr und 15-17 Uhr sowie freitags von 9-12 Uhr

Magdeburg: 0391/567-5850; Halle: 0345/514-1522