Vollzug des §28b Abs.3 lfSG an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt

29.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

 

wir möchten Sie über die neuen Regelungen in den allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt informieren. Aufgrund eines aktuellen Schulleiterbriefes (26.04.2021) des Ministeriums für Bildung des LSA ergeben sich folgende Neuerungen:

1. Spätestens ab 3. Mai 2021 ist auf dem Schulgelände sowie auf dem Schulgebäude das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (OP-Masken, FFP-2 Maske) verpflichtend. Alle Schüler*innen die mit dem Schulbus unterwegs sind müssen ab sofort eine FFP-2 Maske im Bus tragen. Nachzulesen nochmals unter:

https://mb.sachsen-anhalt.de/

2. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schüler*innen nur noch gestattet, wenn diese frei von einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus sind. Dazu ist an zwei Tagen in der Woche vor Schulbeginn und unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests (eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines niedergelassenen Arztes) vorzulegen. Alternativ ist es möglich, dass Schüler*innen unter Aufsicht einen von der Schule anzubietenden Antigen-Selbsttest in der Schule durchführen. Der Test muss ein negatives Ergebnis aufweisen. Eine Befreiung von der Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht möglich. Für Schüler*innen die durch ärztliches Attest bestätigt, aus medizinischen Gründen keinen Test durchführen können, besteht die Möglichkeit, sich von der Präsenzpflicht befreien zu lassen. Eine Abholung der Schnelltests in der Schule zur Testung zu Hause ist lt. Inhalt des Briefes nicht mehr vorgesehen.

3. Für die Abschlussklassen gilt ab 3. Mai 2021 die Aufteilung in Halbgruppen. Ein Wechselunterricht ist somit nicht erforderlich. Die An- oder Abmeldung zum Präsenzunterricht wird nunmehr einmalig schriftlich abgegeben und gilt dann bis auf Widerruf. Nähere Informationen erhalten Sie mit separater Mail.

 

Mit freundlichen Grüßen

S. Brigant