Vollzug des §28b Abs.3 lfSG an den Schulen im Land Sachsen-Anhalt/ ergänzende Informationen

29.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

 

mich erreichten in den letzten 24h viele besorgte und aufgebrachte Anfragen. Natürlich kann ich Sie menschlich verstehen. Grundsätzlich müssen wir aber für die Umsetzung aller Vorgaben Sorge tragen, unabhängig aller persönlichen Ansichten. Um Ihnen vielleicht ein paar Sorgen zu nehmen, hier noch einmal ein paar zusätzliche Informationen:

 

"2. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schüler*innen nur noch gestattet, wenn diese frei von einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus sind. Dazu ist an zwei Tagen in der Woche vor Schulbeginn und unmittelbar nach dem Betreten des Schulgeländes eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests (eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines niedergelassenen Arztes) vorzulegen. Alternativ ist es möglich, dass Schüler*innen unter Aufsicht einen von der Schule anzubietenden Antigen-Selbsttest in der Schule durchführen. Der Test muss ein negatives Ergebnis aufweisen. Eine Befreiung von der Testpflicht für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht möglich. Für Schüler*innen die durch ärztliches Attest bestätigt, aus medizinischen Gründen keinen Test durchführen können, besteht die Möglichkeit, sich von der Präsenzpflicht befreien zu lassen. Eine Abholung der Schnelltests in der Schule zur Testung zu Hause ist lt. Inhalt des Briefes nicht mehr vorgesehen."

 

Ein Testzentrum für die Gemeinde Falkenstein/ Harz wurde im Gartenhaus Pansfelde eingerichtet. Das Testzentrum hat für jeden von Mittwoch bis Freitag in der Zeit von 11 bis 15 Uhr geöffnet. Am Samstag und Sonntag ist in der Zeit von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Telefonisch erreichen Sie das Gartenhaus unter 034743/ 81 74

 

" 1. Spätestens ab 3. Mai 2021 ist auf dem Schulgelände sowie auf dem Schulgebäude das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (OP-Masken, FFP-2 Maske) verpflichtend. Alle Schüler*innen die mit dem Schulbus unterwegs sind müssen ab sofort eine FFP-2 Maske im Bus tragen..."

 

Aufgrund einer heutigen Nachfrage bei den Harzer Verkehrsbetrieben wurde uns mitgeteilt, dass die Schüler*innen die mit dem Schulbus unterwegs sind eine FFP-2 Maske oder eine vergleichbare Schutzmaske (KN 95 oder OP-Maske) tragen dürfen.

  

 

S. Brigant