15. SARS-CoV-2-EindV/ Stand: 28.01.2022

31.01.2022

Als Anlage finden Sie die aktualisierte Fassung der 15. Eindämmungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt. Bitte beachten Sie insbesondere § 14 Abs. 6 Satz 2. Nunmehr ergibt sich unmittelbar aus der Eindämmungsverordnung, dass Personen, die sich weigern einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der Zutritt zum Schulgelände nicht gestattet ist.

 

28.01.2022

S. Brigant